AGB Kämpfer AG Dezember 2022

1. Die vorliegenden AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen den Parteien vereinbarten Werkvertrages oder Auftrages. 

2. Es gelten die SIA Norm 118 und die SIA Norm 380/7, soweit deren Bestimmungen nicht in Widerspruch mit den vorliegenden AGB stehen.

3. Alle vom Unternehmer erstellten Offertenunterlagen bleiben in dessen Eigentum und dürfen ohne seine schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Wird die Offerte nicht berücksichtigt, sind sämtliche vom Unternehmer erstellten Offerten diesem unaufgefordert zurückzugeben.

4. Auf bestimmte Vertrags-Positionen gewährte Rabatte sind das Ergebnis einer individuellen Kalkulation. Als solche sind die konkreten Rabatte an die im Vertrag vereinbarten Mengen und Apparate bzw. Materialien gebunden.

5. Vorbehalten einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich alle Preise ohne Mehrwertsteuer.

6. Wird ausdrücklich ein Pauschalpreis ausgehandelt und unmissverständlich als solcher bezeichnet, gilt dieser als Unternehmervariante und sind keine weiteren Abzüge mehr möglich. 

7. Die Zahlungsbedingungen werden wie folgt festgelegt: 10 Tage netto ab Ausstellungsdatum. 

8. Der Vertragspartner anerkennt suissetec als Stelle für die Gewährung von Solidarbürgschaften im Sinne von Art. 181 SIA Norm 118 und verzichtet darauf, einen Garantievertrag im Sinne von Art. 111 OR zu fordern.

9. Mit der Abnahme des Werkes, der Übergabe der Schlussrechnung, dem Ablauf der Prüfungsfrist und nach Übergabe des Garantiescheines gemäss Art. 152 SIA 118 sind alle Rückbehaltmöglichkeiten gemäss Art. 82 OR ausgeschlossen. Die Garantieleistung erfolgt erst bei vollständiger Begleichung aller Rechnungen.

10. Mahnungs- und Inkassogebühren für verfallene Rechnungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

11. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn diese Abweichungen schriftlich festgehalten werden.

12. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner diese AGB als verbindlich.

13. Die Verrechnung erfolgt nach Ausmass SIA, es gelten in jedem Fall die allg. Geschäftsbedingungen (siehe www.kaempfer.ag) und der zum Zeitpunkt der Lieferung aktuelle LSVA und Mwst-Satz.

14. Konditionen auf Installationen und Lieferungen aller Art sind 10 Tage netto.

15. Der Verzugszins ab Verfallsdatum beträgt 9 %. Die Ware bleibt Eigentum der Kämpfer AG bis zur vollständigen Zahlung. Der Garantieanspruch entfällt somit sofort.

16. Bei Handwerkerpfand, Betreibung, Nachlasstundung und Konkurs gelten die zur Lieferzeit gültigen Tarife zu 100 % des Suissetec Gebäudetechnikverband.

17. Beanstandungen können nur innert 8 Tagen angezeigt und entgegen genommen werden.

18. Pauschalangebote sind immer Unternehmervarianten. Der Unternehmer hat die Produktfreiheit und kann die Produkte frei durch gleichwertige ersetzen.

19. Die Produkte entsprechen nach Möglichkeit der Schweizer Norm, oder besitzen die SVGW oder DWG Zulassung.

20. Bei Erdbohrungen wird das Arteser-Risiko ausdrücklich und grundsätzlich wegbedungen.
Der Bauherr bzw. Auftraggeber ist für den korrekten und termingerechten Abschluss einer Arteser-Versicherung für diese Bohrung verantwortlich. 

21. Bei Erdbohrungen für Grundwasser Wärmepumpen wird der Erfolg der Bohrung, das heisst genügend Grundwasser in ausreichender Qualität, ausdrücklich und grundsätzlich wegbedungen. 

22. Für die Einholung von staatlichen Förderbeiträge ist immer der Bauherr bzw. Auftraggeber verantwortlich. 

23. Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz des Unternehmens.